Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen oder zumindest dringend anzuraten. Dabei geht es um:
- Kaufverträge, Übergabeverträge, Schenkungsverträge, Tauschverträge
- Wohnungseigentumsverträge, Pacht- und Mietverträge
- Schuldscheine und Darlehensverträge
- Testament, Erbverträge
- Verlassenschaftsabwicklungen
- Gesellschaftsgründungen, Umgründungen und Zusammenschlüsse von Unternehmen und Gesellschaften, Abtretungen von Beteiligungen, General- und Hauptversammlungen
- Sämtliche Angelegenheiten bezüglich Grundbuch und Firmenbuch
- Markenschutz
- Gebühren und Verkehrssteuern in Gewerbe-, Grundverkehrs- und Agrarangelegenheiten
- Vormundschaftssachen und Adoptionen, Scheidungsvereinbarungen bei Ehescheidungen im Einvernehmen
- Einsicht in Grundbuch und Firmenbuch
Gegenüber Dritten ist der Notar zum Schweigen verpflichtet. Mit ihm kann man auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen.
